ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTS-BEDINGUNGEN

 1 Allgemeines | Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Vereinbarungen, Verträge und Rechtsgeschäfte oder rechtsähnliche Geschäfte von marrybylen, vertreten durch Madlen Schmoz, Franziska-Tiburtius-Str. 1, 18435 Stralsund. Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge, die zwischen dem Kunden und marrybylen geschlossen werden. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

 2 Zusatzleistungen

(1) Sämtliche Leistungen, die nicht in dieser Vereinbarung ausdrücklich festgelegt worden sind, gelten als Zusatzvereinbarungen. Zusatzleistungen müssen separat schriftlich vereinbart werden. Als Zusatzleistungen gelten auch die sich nach dieser Vereinbarung ergebenen Erweiterungen.

(2) Gäste werden nicht im Auto von marrybylen irgendwo hin mitgenommen, weder noch nach Hause gefahren.

(3) Allgemeine Öffnungszeiten: Mo-Fr von 09.30 – 19.00Uhr, Sa 11.00 – 16.00Uhr, So/Feiertag geschlossen. An Urlaubstagen bleibt die Agentur ebenfalls geschlossen, dies wird bis 1 Woche vor Antritt schriftlich angekündigt, um ggf. offene Fragen noch vorab klären zu können. In besonderen Fällen Bedarf es auch eine Vertretung, dies nach Absprache.

 

3 Pflichten des Auftraggebers

(1) marrybylen hält beim Erstgespräch sämtliche, bis dahin vorhandene, Informationen, Wünsche und Vorstellung zur Veranstaltung des Auftraggebers schriftlich fest. Der Auftraggeber verpflichtet sich Änderungswünsche während des Planungszeitraums marrybylen unverzüglich mitzuteilen. Nur mit aktuellen Informationen kann marrybylen eine ordentliche und fristgerechte Organisation und Planung ermöglichen.

(2) Während der Planungszeit trifft der Auftraggeber Entscheidungen in einem angemessenen Zeitraum, so dass die Wünsche durch marrybylen umsetzbar sind.

(3) Jegliche Entscheidungen, Buchungswünsche von Dienstleistern oder anderen Dingen bezüglich der Veranstaltung, und/oder Änderungen von Planungsdetails sind marrybylen schriftlich per E-Mail mitzuteilen.

(4) Der Auftraggeber sorgt am Veranstaltungstag für die Verpflegung alle beschäftigten Personen von marrybylen.

(5) Der Auftraggeber sorgt am Veranstaltungstag für alle beschäftigten Personen von marrybylen für eine Übernachtung, sofern der Veranstaltungsort mehr als 1 Stunde Fahrtzeit vom Geschäftsort entfernt liegt.

  

4 Zahlungsbedingungen

(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen, gestellt durch den Auftragnehmer von marrybylen, innerhalb von 10 Tagen, ohne Abzug, in voller Höhe zu zahlen, andernfalls vermag die Leistungserfüllung nicht gewährleistet werden. marrybylen beginnt erst für den Kunden tätig zu werden, sobald der Betrag beglichen wurde. Ausnahmeregelung ist die Abrechnung nach Stunden, hier erfolgt die Rechnungsstellung alle 3 Monate anhand der tatsächlich geleisteten Stunden, jedoch bis spätestens 20 Tage vor dem Veranstaltungstag.

(2) Die Zahlungsbedingung erfolgt anhand einer Staffelung beim Individuellen Servicepaket. Die erste Rate von 40% ist direkt nach Vertragsabschluss und Erhalt der zugehörigen Rechnung zu begleichen. Die Rechnung für die zweite und dritte Rate von je 30% erfolgt zeitgemäß und ist laut Rechnung zu begleichen.
Bei Teilplanungen oder Einzelbuchungen (Ausnahme Management am Veranstaltungstag) ist das Honorar jeweils in voller Höhe vor Antritt der Leistungserfüllung, per Rechnung, zu begleichen. Handelt es sich hier um verschiedene Dienstleistungen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten durchgeführt werden, können schriftliche Vereinbarungen zum Zeitpunkt der jeweiligen Rechnungsstellung vereinbart werden.
Bei Einzelbuchung des Paketes Management am Yes-Day ist das Honorar in 2 Teilen zu Begleichen; 50% nach Vertragsabschluss, um den Tag zu reservieren und 50% zwei Monate vor der Veranstaltung.

(3) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn marrybylen über den Betrag frei verfügen kann. Rechnungsforderungen sind vom Kunden während des Verzugs mit 3% zu verzinsen. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug und zahlt er nicht innerhalb einer mit schriftlicher Mahnung gesetzten Frist, ist marrybylen zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Im Falle dieses Rücktritts ist der Kunde verpflichtet, marrybylen Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu leisten.

(4) Werden marrybylen nach Abschluss eines Vertrages Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden infrage stellt, dieser insbesondere seine Zahlungen einstellt, so ist marrybylen berechtigt, sämtliche Forderungen fällig zu stellen. Außerdem ist sie in diesem Falle berechtigt, vor der Ausführung weiterer Lieferungen und Leistungen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

(5) marrybylen hat auch dann Anspruch auf eine Vergütung, wenn infolge eines Umstandes, welcher nicht von marrybylen zu vertreten ist, die Veranstaltung nicht termingerecht oder überhaupt nicht durchgeführt werden kann. marrybylen empfiehlt daher den Abschluss einer Hochzeits- und Veranstaltungsversicherung.

 

5 Rücktritt | Kündigung

(1) Dem Auftraggeber steht ein Kündigungsrecht nach den Bestimmungen des Vertrages zu. Bereits geleistete Zahlungen werden nicht erstattet.

(2) Die Kündigung der vorliegenden Vereinbarung ist für die Parteien aus außerordentlichem Grunde rechtlich zulässig. Als solche Gründe gelten z.B.:

  • Nichterbringung vertraglich geschuldeter Leistungen trotz schriftlicher Mahnung und Fristsetzung.
  • Erheblicher Verstoß gegen vertragliche Pflichten durch die andere Partei, so dass die weitere Durchführung des Vertrages unzumutbar wird.
  • Einleitung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Vertragspartei.

 Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich gegenüber der anderen Vertragspartei zu erfolgen.

(3) Der Auftraggeber hat ein Sonderkündigungsrecht für den unerwarteten Ausfall von marrybylen, d.h. schwerer krankheitsbedingter Ausfall. Beide Parteien verstehen, dass demnach eine Teilrückerstattung der geleisteten Vorauszahlung in prozentueller Höhe zu zahlen ist, d.h. je nach Auslastung der bereits ausgeführten Leistung. Dies wird im Ermessen beider Parteien geschlossen.

(4) Wenn der Auftraggeber seine Wünsche nicht äußert und keine Planung oder nur eine Teilplanung möglich ist, so besteht kein Recht auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen. 

(5) In jedem Fall bleibt der Auftraggeber zur Erfüllung der für die Veranstaltung geschlossenen Verträge mit Dritten verpflichtet. 

(6) Wird bei einer Teilplanung oder Vermittlung keine der vorgeschlagenen Locations oder der vorgeschlagenen Dienstleister gebucht, so besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.

 

6 Gewährleistung

Bei Anlieferung von Waren hat der Auftraggeber diese unverzüglich nach Ablieferung zu prüfen. Offensichtliche Mängel der gelieferten Waren sind unverzüglich dem ausführenden Betrieb bzw. Veranstaltungsleiter mitzuteilen. Dasselbe gilt für Beanstandungen der durch den Auftragnehmer erbrachten Leistungen. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren und Leistungen sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung mündlich bzw. telefonisch, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen nach der Entdeckung schriftlich an den Auftragnehmer mitzuteilen. Für darüberhinausgehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Auftraggebers gilt § 7 entsprechend. Kommt der Auftraggeber seiner Mitteilungspflicht nicht fristgerecht nach und können Mängel aufgrund des Verhaltens des Auftraggebers nicht rechtzeitig während oder bis zum Ende der Veranstaltung behoben werden, können aus diesen Mängeln keine Ansprüche des Auftraggebers hergeleitet werden.

 

7 Haftung

(1) marrybylen haftet gegenüber dem Auftraggeber aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Haftungstatbestände nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Sämtliche Verträge mit Dritten werden ausschließlich namens und in Auftrag des Auftraggebers abgeschlossen.
Dementsprechend haftet marrybylen nicht für Ansprüche bzw. Forderungen des Auftraggebers gegenüber Dritten bzw. Dritter gegenüber dem Auftraggeber, sowie durch Dritte verursachte Schäden.

(3) marrybylen haftet im Rahmen dieses Vertrages nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden (z.B. aufgrund von Covid 19), Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks usw.

 

8 Eigentumsvorbehalt | Nutzungsrechte | Eigenwerbung

Sämtliche erbrachten Leistungen und gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) Eigentum von marrybylen.

Nutzungsrechte jeder Art an den von marrybylen erstellten Konzeptionen, Texten, Fotografien, Plänen, Programmen, Skizzen, Entwürfen und Modellen im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher, anderweitiger schriftlicher Regelung der Parteien bei marrybylen.

marrybylen ist berechtigt, Texte, Entwürfe, Konzepte, Fotos und gelieferte Waren aus vorliegender Vertragserfüllung zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken zu nutzen. marrybylen ist fernerhin berechtigt, während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen von Dekorationen selbst zu fertigen oder diese vom jeweiligen Foto-/Videografen zu erfragen und diese zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken einzusetzen. Dies schließt auch die Verbreitung elektronischer Medien z.B. Internet ein.

Zur Nutzung von weiteren Bildern und/oder Videomaterial erfolgt eine schriftliche Übereinkunft mit dem Auftraggeber in Form eines Formulars.

 

9 Mietobjekte

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil für einen Verleih von Mietobjekten an den Auftraggeber. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden sind nur gültig, soweit marrybylen sich damit ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt hat. Die gemieteten Artikel sind Eigentum von Madlen Schmoz oder Eigentum von Drittanbietern (Dekorationsverleih).

  • 1. Es ist dem Kunden nicht gestattet das Mietobjekt Dritten zu überlassen.
  • 2. Die Mietobjekte dürfen nicht zweckentfremdet genutzt werden. Der Zweck der Nutzung ergibt sich aus der Anfrage und der Auftragsbestätigung.
  • 3. Das Mietobjekt darf nach dem Ende einer Veranstaltung nicht unbeaufsichtigt im Freien abgestellt werden.
  • 4. Das Mietobjekt darf nicht bei Unwetter im Freien genutzt oder im Freien abgestellt werden.
  • 5. Mietobjekte wie Porzellan und Besteck sind nach dem Gebrauch von Speiseresten zu befreien und mit klarem Wasser zu spülen oder feucht abzuwischen. Die Reinigung in einer Spülmaschine ist strengstens untersagt.
  • 6. Alle anderen Mietobjekte wie Etageren, Kuchenplatten, Vasen und Kerzenhalter müssen in einem sauberen Zustand zurückgegeben werden.
  • 7. Sollte ein Mietobjekt beschädigt oder abhandengekommen sein, ist marrybylen sofort nach Kenntnisnahme davon zu benachrichtigen.
  • 8. marrybylen verpflichtet den Mieter die Gegenstände sorgsam und pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Der Mieter trägt die Verantwortung für das Leihgut ab der Übernahme bis zur Rückgabe der Ware. Da die genaue Prüfung des Mietgutes auf gesprungenes, zerbrochenes oder fehlendes Porzellan erst geprüft werden muss (max. 10 Tage nach Ende des Mietverhältnisses), erfolgt die Rücknahme des Mietgutes unter Vorbehalt.  Fehlmengen, Bruch und Beschädigung müssen vom Mieter getragen werden.

 

10 Gegenrechte | Rechtsübertragung | Verjährung

(1) Der Auftraggeber kann gegen Ansprüche von marrybylen Zurückbehaltungsrechte nur aus dieser Vereinbarung geltend machen und nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.


(2) Die Ansprüche des Auftraggebers verjähren in 6 Monaten nach Fälligkeit, spätestens gerechnet von der Erlangung der Kenntnis des Auftraggebers von den Umständen, die die Entstehung des Anspruchs rechtfertigen bzw. von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch auf Grund einer zwingenden gesetzlichen Ausschlussfrist hätte geltend gemacht werden müssen.
Zwischen den Parteien besteht Einigkeit darüber, dass die Verjährungsfrist abgekürzt wird, um eventuelle Unstimmigkeiten aktuell und zügig zu regeln.

 

11 Datenverarbeitung

(1) Alle der marrybylen überlassenen Daten werden vertraulich behandelt und nur gegenüber Dritten zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrags offengelegt und weitergeleitet.

(2) Jegliche Kontaktdaten vom Auftraggeber, die marrybylen für die Planung und Durchführung der Veranstaltung überlassen wurden, werden spätestens 6 Monate nach der Veranstaltung gelöscht.

 

12 Allgemeine Bestimmungen

(1) Alle Vereinbarungen, auch solche über Nebenabreden, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von marrybylen, ebenso gilt dies für eine Aufhebung dieser Klausel. Durch eine vom Vertragstext abweichende Übung in Einzelfällen werden im Übrigen keine Rechte oder Pflichten begründet.

(2) Der Auftraggeber bevollmächtigt sich hiermit gegenseitig zur Abgabe und zum Empfang von Willenserklärungen, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung stehen. Änderungen sind  unverzüglich marrybylen anzuzeigen. 

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommen.

 

13 Schlussbestimmung

marrybylen wird von der Inhaberin Madlen Schmoz betrieben. Firmensitz ist: Franziska-Tiburtius-Str. 1, 18435 Stralsund. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und marrybylen unterliegt – ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Auftraggebers – dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Stralsund.

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